Kompetenz und Erfahrung

Als Fachanwältin für Verkehrsrecht bin ich seit über 20 Jahren auf sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr spezialisiert. Ich weiß, was zu tun ist – in welcher Situation auch immer Sie sich gerade befinden.

Beratung für Ihre
Rechtsansprüche

Mit Erfahrung und Expertise vertrete ich Sie bei:

 

•  allen Themen rund um das Autokaufrecht und Auto-Werkvertragsrecht

•  der Regulierung von Verkehrsunfällen und den damit verbundenen Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld

•  Bußgeldbescheiden oder drohendem Fahrverbot (zum Beispiel wegen überhöhter Geschwindigkeit, Abstands- oder Rotlichtverstößen)

•  verkehrsstrafrechtlichen Tatbeständen (zum Beispiel Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein, fahrlässige Körperverletzung oder Tötung, Gefährdung des Straßenverkehrs)

• Fragen zum Versicherungsrecht (wenn zum Beispiel Ihre Teil- oder Vollkaskoversicherung den Schaden nicht ausgleichen will)


Gemeinsam zum Ziel

Ein übersehenes Tempolimit, zu dichtes Auffahren, das nicht wahrgenommene Stoppschild … schon bei solchen unabsichtlichen Verstößen können die Folgen enorm sein. Von einem Bußgeld und Punkten bis hin zum Fahrverbot ist alles möglich. Deutlich drastischer sind die Strafen, wenn ein schwerwiegenderes Vergehen vorliegt, beispielsweise das Fahren unter Alkoholeinfluss oder der Verkehrsunfall mit Fahrerflucht. Jetzt ist es wichtig, dass Sie schnell handeln und Ihr Anliegen einer erfahrenen Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht übergeben. Gemeinsam besprechen wir die nächsten, nötigen Schritte, wägen Möglichkeiten ab und leiten entsprechende Maßnahmen ein.

Zu meinen Mandanten gehören sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen. Mit viel Engagement und einer ehrlichen, fairen Beratung habe ich stets das bestmögliche Ergebnis im Blick. Die professionelle, vertrauensvolle Zusammenarbeit ist für mich die Basis, auf der ich die Rechtsansprüche meiner Mandanten außergerichtlich sowie gerichtlich vertrete.

Aufklären und Beraten, Begleiten und Vertreten - Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Altenessen Kim Eva Werner-Thrien

Aufklären
& Beraten

Begleiten
& Vertreten

Autokaufrecht - Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Altenessen Kim Eva Werner-Thrien

Autokaufrecht

Auto-Werkvertragsrecht - Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Altenessen Kim Eva Werner-Thrien

Auto-Werkvertragsrecht

Verkehrsstrafrecht - Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Altenessen Kim Eva Werner-Thrien

Verkehrsstrafrecht

Ordnungswidrigkeitenrecht - Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Altenessen Kim Eva Werner-Thrien

Ordnungswidrigkeitenrecht

Unfallregulierung - Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Altenessen Kim Eva Werner-Thrien

Unfallregulierung

Kfz-Versicherungsrecht - Fachanwaltskanzlei für Verkehrsrecht in Altenessen Kim Eva Werner-Thrien

Kfz-Versicherungsrecht

Verkehrsstrafrecht

Chancen sehen: Verteidigung im Verkehrsstrafrecht

Bei Verstößen gegen das Verkehrsstrafrecht drohen zumeist drastische Geldstrafen, Fahrverbot oder gar der Verlust der Fahrerlaubnis. Gewerbliche Kunden, insbesondere Speditionen, haben es mit einer unübersichtlichen Rechtslage zu tun. Jetzt heißt es, die rechtlich sehr engen Spielräume zu erkennen und zu Gunsten meiner Mandanten zu nutzen.

Folgende, meist schwerwiegende, Verstöße werden durch das Verkehrsstrafrecht unter Strafe gestellt:

  • Fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung bei Verkehrsunfällen
  • Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Fahrerflucht)
  • Fahren unter Trunkenheit oder Drogen
  • Nötigung
  • Gefährdung des Straßenverkehrs
  • Unterlassene Hilfeleistung
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis
  • Urkundenfälschung
  • Kennzeichenmissbrauch

Ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ist die Konsequenz solcher Verstöße. Suchen Sie daher so früh wie möglich die Hilfe einer verkehrsstrafrechtlich versierten Kanzlei, die Ihre Rechte optimal wahren kann. Bei mir sind Sie in besten Händen: Ich berate und vertrete Sie kompetent in allen Sachverhalten.

Autokaufrecht

Mängel nach einem Autokauf oder Autoverkauf

Sie haben ein Auto gekauft und entdecken plötzlich Mängel? Ich berate und vertrete Sie bei der Durchsetzung Ihrer Gewährleistungsansprüche aus einem Autokaufvertrag – von der Minderung des Kaufpreises über Schadensersatzansprüche bis zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Wenn Sie ein Auto verkaufen möchten, ist es gut zu wissen, ob Sie Ihre Gewährleistungspflichten beschränken oder ganz ausschließen können, welche Sachmängel im Kaufvertrag angegeben werden müssen oder ob Sie verpflichtet sind, einen Unfallschaden aufzuführen. Und was passiert eigentlich, wenn der Käufer später behauptet, das Auto habe Mängel?

Die Antworten auf diese Fragen sind komplex und erfordern stets eine Prüfung des Einzelfalls und besondere Kenntnis im aktuellen Autokaufrecht. Dabei ist es wichtig, die Rechtslage nicht nur aus Käufersicht, sondern auch aus der Perspektive von Autohäusern, Werkstätten und Herstellern zu kennen. Hier bin ich bestens mit allen Blickwinkeln vertraut und kann Sie mit viel Know-how unterstützen.

Auto-Werkvertragsrecht

Ärger bei der Autoreparatur?

Unstimmigkeiten mit der Autowerkstatt sind leider keine Seltenheit. Ob falsch ausgeführte Arbeiten, mangelhafte Reparaturen, durch die Werkstatt verursachte Schäden, nicht behobene Fehler oder Rechnungen, die den Kostenvoranschlag klar übersteigen: Wenn Sie mit den Leistungen Ihrer Werkstatt nicht zufrieden sind, können Sie rechtliche Ansprüche geltend machen.

Eine Kfz-Reparatur ist ein Werkvertrag und fällt damit unter die Regelungen der §§ 631 ff. BGB. Gegenstand des Werkvertrags ist dabei der Erfolg der Reparatur. Ist dieser nicht gegeben, steht Ihnen das Recht auf Nachbesserung zu. Führt die Nachbesserung auch nicht zum Erfolg, können Sie die Mängel in einer anderen Werkstatt beseitigen lassen und die erforderlichen Aufwendungen verlangen oder die Rechnung mindern. Meine professionelle Beratung und Hilfestellung kann Ihnen hier Geld und Nerven sparen.

Ordnungswidrigkeitenrecht

Einspruch gegen Bußgeldbescheide – mit Erfolg

Sie wurden geblitzt, sind zu dicht aufgefahren oder haben eine rote Ampel übersehen und jetzt drohen Ihnen Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot?

Verstöße gegen Straßenverkehrs-Vorschriften, die keine Straftaten sind, werden als Verkehrsordnungswidrigkeiten verfolgt. Die Verwaltungsbehörde prüft hierbei im Rahmen eines pflichtgemäßen Ermessens, ob sie ein Verfahren einleiten will oder nicht. Sie kann den Beschuldigten verwarnen, ein Bußgeld festsetzen und zusätzlich ein Fahrverbot verhängen. Gegen einen Bußgeldbescheid kann innerhalb von zwei Wochen Einspruch eingelegt werden.

In vielen Fällen – vorausgesetzt Sie wenden sich möglichst schnell an eine erfahrene Kanzlei für Verkehrsrecht – lassen sich Bußgeldbescheide abwehren. Setzen Sie sich daher am besten direkt mit mir in Verbindung. Ich berate Sie transparent und fachkundig mit dem Ziel, eine Menge Ärger und Kosten zu sparen! Wenn Ihnen ein Geschwindigkeits-, Abstands- oder Rotlichtverstoß vorgeworfen wird, arbeite ich mit qualifizierten Sachverständigen zusammen, die Messungen auf Richtigkeit überprüfen und gegebenenfalls Mess- oder Bedienfehler aufdecken.

Unfallregulierung

Rechtsberatung auch bei kleinen Schäden

Ein Unfall zieht immer Ärger nach sich – auch wenn die Schuldfrage eindeutig ist. Wer sich jetzt durch eine spezialisierte Fachanwaltskanzlei vertreten lässt, hat die besseren Karten. Denn Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung natürlich immer ihr eigenes Interesse im Blick und nicht das des Geschädigten. Wenn Sie keine Schuld trifft, muss der gegnerische Versicherer die Rechtsanwaltsgebühren zahlen; Sie können mit einer guten Rechtsberatung also nur gewinnen.

 

Machen Sie Ihre Ansprüche geltend

Bei der Regulierung von Verkehrsunfällen setze ich nicht nur auf eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung, mir ist besonders wichtig, dass die Ihnen zustehenden Ansprüche tatsächlich und vollständig geltend gemacht werden. Ich begleite Sie bei der Auswahl des richtigen Sachverständigen, wickle Unfallschäden mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung ab und setze Ihre eventuellen Ansprüche auf Schadensersatz, Wertminderung, Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld oder Haushaltsführungsschäden durch.

Kfz-Versicherungsrecht

Wenn Ihre Kfz-Versicherung nicht zahlt

Eine Kfz-Versicherung schließen Sie ab, um bei eventuellen Schäden anderen gegenüber und am eigenen Auto abgesichert zu sein. Verstoßen Sie gegen eine vertraglich geregelte Verhaltenspflicht, kann Ihre Versicherung die Zahlung verweigern oder je nach Höhe des Schadens die Leistung reduzieren. Sie würden also auf dem von Ihnen verursachten Schaden sitzen bleiben oder bekommen nur einen Teil erstattet. Zu solchen Verhaltenspflicht-Verstößen können das Fahren ohne gültigen TÜV oder Fahrerlaubnis zählen, das Telefonieren mit dem Handy während des Fahrens, das Fahren unter Alkoholeinfluss oder Drogen, illegale Autorennen und noch viele weitere Fälle. Auch ein zu spät gemeldeter Schaden kann dazu führen, dass die Versicherung sich weigert, zu zahlen.

Spätestens jetzt sollten Sie einen kompetenten Rechtsbeistand einschalten. Ich berate und vertrete Sie, wenn Ihre Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung den Schaden nicht ausgleichen will oder die bereits an den Unfallgegner gezahlten Beträge von Ihnen erstattet haben möchte – ich suche für Sie die passenden Wege, wie Sie zu Ihrem Recht kommen.

Kontaktieren Sie uns.

Schreiben Sie uns unverbindlich an
service@kanzlei-altenessen.de
oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Tel +49 201 36 80 841
Mobil +49 151 56087003‬
Fax +49 201 36 80 798

Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht!

Wir freuen uns auf Ihren Besuch!

Die Kanzlei Werner-Thrien liegt zentral am Allee-Center in Altenessen. Parken können Sie entweder in den zahlreichen Parkbuchten direkt auf der Altenessener Straße oder 2 Stunden kostenfrei im Allee-Center.

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